Betriebsberater, Heft 20/2020, S. 1111-1114.
Durch die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde im Effekt die deutsche Volkswirtschaft großenteils stillgelegt. Dadurch wurden viele Unternehmen gezwungen, für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit anzumelden. Dieser Beitrag erläutert, warum durch Steuereffekte der Leistungssatz von nominal 60% auf tatsächlich bis zu 73% erhöht wird bei Mitarbeitern ohne Kinder, bei Mitarbeitern mit Kindern von nominal 67% auf tatsächlich bis zu 80%.
Siehe dazu auch
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Geringverdiener kommen beim Kurarbeitergeld am Schlechtesten weg. (PDF)
Handelsblatt, 27. April 2020 -
Kurzarbeit verstärkt soziale Ungleichheit
ARD-Morgenmagazin, 28. April 2020