IStR – Zeitschrift für internationales Steuerrecht, Heft 20/2014, S. 741-749
Es werden die von OECD und EU vorgeschlagenen Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung dargestellt.
Anschließend werden drei Reformvorschläge entwickelt, die ohne internationale Abstimmung umsetzbar sind:
- Quellensteuern auf ALLE gezahlten Schuldzinsen und Lizenzgebühren;
- Abzugsbeschränkung für gezahlte Schuldzinsen und Lizenzgebühren bei Zahlung in ein Niedrigsteuerland;
- Gewerbesteuerreform sowohl für gezahlte als auch für erhaltene Zinsen und Lizenzgebühren.
Zu einer verfassungsgemäßen Besteuerung von Vermögenswerten und Vermögenszuwächsen werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Zusätzlich zu einer reformierten kommunalen Grundsteuer Einführung einer Bodenwertsteuer mit einem Bundesland-spezifischen Hebesatz.
- Deutliche Verringerung von Ausnahmen bei der Grunderwerbsteuer.
- Generelle Besteuerung von Wertzuwächsen von nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen, nicht nur – wie derzeit – bei Verkauf.