IStR – Zeitschrift für internationales Steuerrecht, Heft 20/2014, S. 741-749

 

 

Es werden die von OECD und EU vorgeschlagenen Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung dargestellt.
Anschließend werden drei Reformvorschläge entwickelt, die ohne internationale Abstimmung umsetzbar sind:

  • Quellensteuern auf ALLE gezahlten Schuldzinsen und Lizenzgebühren;
  • Abzugsbeschränkung für gezahlte Schuldzinsen und Lizenzgebühren bei Zahlung in ein Niedrigsteuerland;
  • Gewerbesteuerreform sowohl für gezahlte als auch für erhaltene Zinsen und Lizenzgebühren.

Zu einer verfassungsgemäßen Besteuerung von Vermögenswerten und Vermögenszuwächsen werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Zusätzlich zu einer reformierten kommunalen Grundsteuer Einführung einer Bodenwertsteuer mit einem Bundesland-spezifischen Hebesatz.
  • Deutliche Verringerung von Ausnahmen bei der Grunderwerbsteuer.
  • Generelle Besteuerung von Wertzuwächsen von nicht betriebsnotwendigen Vermögensgegenständen, nicht nur – wie derzeit – bei Verkauf.

 

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