Anhörung des Finanzausschusses des Dt. Bundestages am 24.09.2012

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Die im April 2013 bekannt gewordene Selbstanzeige von U. Hoeneß zeigt, wie richtig es war, das geplante Deutsch-Schweizer Steuerabkommen nicht umzusetzen.

 

Zusammenfassung:

  1. Steuerhinterzieher nicht anonym amnestieren, da dies Steuerhinterziehung erleichtert.
    Interessant: Diese anonyme Amnestie soll nur für Steuerhinterziehung in der Schweiz gelten, nicht bei Steuerhinterziehung in Deutschland oder in anderen Ländern.
  2. Kapitalerträge nicht anonym besteuern, da dies Steuerhinterziehung begünstigt.
  3. Das Abkommen sollte nicht in Kraft treten. Will man aber das Abkommen doch umsetzen, sollten zumindest der Nachversteuerungssatz deutlich auf 50% bis 70% des Kapitals und die Abschlagszahlung von 2 Mrd. CHF auf 5 Mrd. CHF erhöht werden. Zudem sollte das besteuerte Kapital zu einem rückwirkenden Zeitpunkt, z.B. 01.01.2010, bestimmt werden, um Kapitalverlagerungen zu verhindern.
  4. Weitere Verbesserungsvorschläge:
    1. Steuerhinterzieher nicht mehr privilegieren: Alle Steuerhinterzieher sollten zukünftig statt 6 %/a nun 12 %/a „Säumniszuschlag“ bezahlen, steuerehrliche Steuerzahler, die nur ihre Steuerschuld nicht rechtzeitig begleichen, hingegen nur noch 6 %/a.
    2. Fahndungsdruck erhöhen: Verstärkt CDs ankaufen und bei besonders schwerer Steuerhinterziehung zwingend Gefängnisaufenthalt vorschreiben.

Medienbeiträge:

Ausschusssitzung „Anhörung zum Steuerabkommen mit der Schweiz“, aus der Mediathek des deutschen Bundestags (direkter Link):

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