Handelsblatt, 11. Feb. 2021, S. 8.
Plug-in-Hybride werden als Dienstwagen nicht elektrisch gefahren – und trotzdem staatlich hoch gefördert. Das widerspricht dem Umweltschutzkonzept. Bei Plug-in-Dienstwagen sollte deshalb der Arbeitgeber nur noch die Stromkosten erstatten.
Anfang 2020 wurde der zu versteuernde geldwerte Vorteil für viele privat genutzte Elektro-Firmenfahrzeuge halbiert, seit Juli 2020 gibt es verdoppelte staatliche Zuschüsse für Elektrofahrzeuge. Die Neuzulassungen von reinen Elektroautos verdreifachten sich zwar gegenüber 2019, Plug-in-Elektroautos, also normale Verbrennerautos mit einem elektrischen Zusatzmotor, stiegen jedoch – von bereits deutlich höherem Niveau – um mehr als das Vierfache.
Kurze Strecken reinelektrisch fahren, längere zusätzlich mit Verbrennungsmotor: Das ist die Idee der staatlichen Förderung von Plug-in-Elektroautos. Aber das tägliche Laden ist lästig und unbequem. Zu verlockend ist es für den Plug-in-Fahrer, speziell im Dienstwagenbereich, auf das Laden einfach zu verzichten. Das von der Bundesregierung einberufene Expertengremium ´Zukunft der Mobilität´ erläutert in seinen Empfehlungen zum optimierten Nutzungsgrad von Plug-in-Fahrzeugen, dass zwar bei Privatfahrzeugen ein elektrischer Fahranteil von 43 Prozent erreicht wird, aber bei privat genutzten Plug-in-Firmenfahrzeugen nur 18 Prozent und damit der niedrigste Anteil von allen untersuchten Ländern.
Für Plug-in-Firmenfahrzeuge gibt es in Deutschland bis zu 4.750 Euro staatlichen Zuschuss. Als monatlicher geldwerter Vorteil muss nur 0,5 statt 1,0 Prozent des Kaufpreises versteuert werden. Aber ganz überwiegend werden sie mit konventionellem Treibstoff gefahren.
Wenn sich ein gut verdienender Manager für einen Porsche Panamera Plug-in entscheidet und 30 Kilometer von seinem Arbeitsplatz entfernt wohnt, spart er durch den halbierten geldwerten Vorteil rund 5.000 Euro pro Jahr. Dafür muss er lediglich bei Übergabe des Fahrzeugs zusätzlich ein Ladekabel entgegennehmen und es sicher verstauen. Nutzen muss er es nicht.
Staatliche Subventionen sind nicht gerechtfertigt
Laut dem Expertengremium der Bundesregierung ist eine staatliche Förderung von Plug-in-Elektroautos nur bei einer elektrischen Nutzung von über 50 Prozent gerechtfertigt, weil sie sonst keinen Umweltnutzen haben. Das wird bei Privatfahrzeugen fast erreicht, aber bei privat genutzten Firmenfahrzeugen weit unterschritten. Staatliche Subventionen sind also nicht gerechtfertigt.
Für Mitarbeiter, die beruflich längere Strecken fahren müssen, sind Plug-in-Elektroautos mit ihren kurzen elektrischen Reichweiten ohnehin ungeeignet. Für die anderen Mitarbeiter gibt es einen einfachen Weg zur dringend erforderlichen Erhöhung der elektrischen Nutzung des Elektroantriebs, der ohne die vom Expertengremium angedachten Kontrollen auskommt: Der Arbeitgeber darf für subventionierte Fahrzeuge nur noch die Kosten für Strom vollständig erstatten, für Benzin oder Diesel aber nur noch höchstens zur Hälfte.
Zukünftig wird dann der Plug-in-Fahrer in seinem eigenen Interesse weniger an der Tankstelle tanken und stattdessen vermehrt an der Steckdose laden, weil er dadurch Geld spart. Wer auch zukünftig wie beim Normalfahrzeug alle Kosten erstattet haben will, muss den geldwerten Vorteil wie beim Normalfahrzeug versteuern.
Artikel veröffentlicht im Handelsblatt