Anhörung des Landtags Niedersachsen, Ausschuss für Wirtschaft, 01. April 2011
Zusammenfassung
(1) Die zuständigen regionalen Genehmigungsbehörden haben nun durch die
EnLAG-Novelle das Recht, die teilzuverkabelnden Abschnitte auf den
Pilotstrecken festzulegen.
(2) Erdkabellösungen für Höchstspannungsleitungen sind auch außerhalb der
vier EnLAG-Pilotprojekte möglich.
(3) Die beiden realen Alternativen für die geplante Höchstspannungsleitung
Wahle-Mecklar sind 380-kV-Teilverkabelung versus HGÜ-Vollverkabelung. Eine
reine Freileitungsvariante scheidet aus. Dies muss bei allen technischen und
wirtschaftlichen Vergleichen berücksichtigt werden.
(4) Ferntransport von Offshore-Windstrom, z.B. im Bereich Emden-Ruhrgebiet
besser durch Gleichstrom-Erdkabel statt, wie derzeit geplant, durch
teilverkabelte Wechselstrom-Freileitungen?