Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, 03. Mai 2021
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Körperschaftsteueroption für Personengesellschaften ist kompliziert, verwaltungsaufwändig und gestaltungsanfällig. Stattdessen sollte die Thesaurierungsbegünstigung laut § 34a EStG reformiert werden.