Betriebsberater – BB, Heft 31/2019, 29. Juli 2019, S. 1751-1760
Grundsteuerbelastung bei unterschiedlichen Grundsteuermodellen
Die Reform der Grundsteuer hat konkrete Form angenommen: Die Bundesregierung hat sich Mitte Juni 2019 auf einen Kompromiss bei der Grundsteuer geeinigt. Am 27.6.2019 fand die erste Lesung der drei vorgelegten Gesetzentwürfe statt. Standardmodell für die Grundsteuerreform ist das wertabhängige BMF-Grundsteuermodell. Die Länder erhalten die Option, davon z.B. mit einem wertunabhängigen Modell abzuweichen.
Laut Gesetzentwurf sollen Steuerzahler insgesamt nicht höher als bislang belastet werden, falls die Kommunen ihre Hebesätze entsprechend anpassen. In jedem Fall wird es aber Gewinner und Verlierer geben. Der Beitrag erläutert anhand von Fallbeispielen für Wiesbaden die im BMF-Model geplante Grundsteuer und vergleicht sie mit dem Kostenwertmodell, das 14 Bundesländer präferiert haben, dem reinen Bodenwertmodell und dem wertunabhängigen Flächenmodell von Bayern und Hamburg.